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   BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85   

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BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85 (https://dejure.org/1986,424)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 4 AZR 272/85 (https://dejure.org/1986,424)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 4 AZR 272/85 (https://dejure.org/1986,424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Senioritätslisten - Cockpitpersonal von Fluggesellschaften - Ausgleichszulage - Seniorität - Haftung der Tarifvertragsparteien - Rechtssetzung der Tarifvertragsparteien

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TarVertrG §§ 1, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 380
  • DB 1987, 693
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Jede andere Beurteilung erwiese sich als unvernünftig, nicht zweckorientiert und unbrauchbar (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, BAGE 51, 282 und 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 -, BAGE 50, 147, m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Rechtsbegriff von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet wird und demgemäß angewendet werden soll (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie die Urteile des Senats vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 -, aaO, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Rechtsbegriff von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet wird und demgemäß angewendet werden soll (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie die Urteile des Senats vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 -, aaO, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da mithin die Beklagte die Ausgleichszulage ausschließlich in der irrigen Annahme einer entsprechenden tariflichen Verpflichtung an den Kläger gezahlt hat, konnte sie sich davon einseitig wieder lossagen und die Zahlung einstellen (vgl. die Urteile des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Rechtsbegriff von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet wird und demgemäß angewendet werden soll (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie die Urteile des Senats vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 -, aaO, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Jede andere Beurteilung erwiese sich als unvernünftig, nicht zweckorientiert und unbrauchbar (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, BAGE 51, 282 und 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 -, BAGE 50, 147, m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Dabei berücksichtigt der Senat, ohne daß es darauf entscheidend ankommt, auch noch ergänzend, daß aus ähnlichen Gründen auch das Kündigungsschutzgesetz als nicht konzernbezogen angesehen und angewendet wird (vgl. BAGE 41, 72, 85 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern sowie das weitere Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Einmal ist bei Verwendung dieses Begriffes dann, wenn es um die Tragung des Betriebsrisikos geht, regelmäßig nicht auf Verschulden im Sinne von § 276 BGB abzustellen, sondern darauf, daß - ohne Rücksicht auf Verschuldensgesichtspunkte - allein der Arbeitgeber das Betriebsrisiko zu tragen hat und er demgemäß insbesondere immer dann zur Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn die Arbeit aus im Betrieb liegenden Gründen nicht geleistet werden kann (vgl. BAGE 42, 94, 98 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie m. w. N.).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Dabei berücksichtigt der Senat, ohne daß es darauf entscheidend ankommt, auch noch ergänzend, daß aus ähnlichen Gründen auch das Kündigungsschutzgesetz als nicht konzernbezogen angesehen und angewendet wird (vgl. BAGE 41, 72, 85 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern sowie das weitere Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Da mithin die Beklagte die Ausgleichszulage ausschließlich in der irrigen Annahme einer entsprechenden tariflichen Verpflichtung an den Kläger gezahlt hat, konnte sie sich davon einseitig wieder lossagen und die Zahlung einstellen (vgl. die Urteile des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Er kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - und - 4 ABR 7/85 - sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85
    Ihre Auslegung durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar, frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BAGE 36, 245, 253 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 278/84

    Anspruch eines Co-Piloten auf Aufnahme in die Senioritätsliste nach dem

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    An diesen ist jedoch der Arbeitgeber bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen nicht gebunden (vgl. BAG 20. August 1986 - 4 AZR 272/85 - BAGE 52, 380 = AP TVG § 1 Tarifverträge - Seniorität Nr. 6 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 44; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 311, 578; DFL/Kamanabrou 4. Aufl. § 611 BGB Rn. 287) .
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Später hat das Bundesarbeitsgericht die Frage betont offen gehalten und eine Festlegung vermieden (Urteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 der Gründe; BAGE 80, 10, 12 = AP Nr. 130 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 75, 236, 246 = AP Nr. 112 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu B IV 1 b der Gründe; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 290/91 - AP Nr. 145 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 b der Gründe; BAGE 52, 380, 391 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität; Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe).

    Dagegen hat es eine unternehmensübergreifende Geltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Konzern (BAGE 52, 380, 391 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität) oder im Fall eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen (Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 290/91 - AP Nr. 145 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 b der Gründe) verneint.

    Im Schrifttum wird hingegen zunehmend die Auffassung vertreten, daß der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur betriebsbezogen, sondern innerhalb desselben Unternehmens auch betriebsübergreifend Geltung beansprucht (Däubler, Das Arbeitsrecht Band 2, 11. Aufl., Rz 545 ff.; MünchKomm-BGB/Müller-Glöge, 3. Aufl., § 611 Rz 452; ErfK/Preis, § 611 BGB Rz 847; MünchArbR/Richardi, § 14 Rz 9; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 112 II 1 c; RGRK-BGB/Schliemann, 12. Aufl., § 611 Rz 916; Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 5. Aufl., § 17 III 1; von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität; Konzen, RdA 1984, 65, 87; Küttner/Kania, Personalbuch 1997, Gleichbehandlung Rz 12; wohl auch Fastrich, Anm. zu AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Dies gilt auch in einem Konzernverbund (vgl. auch BAG 20. August 1986 - 4 AZR 272/85 - BAGE 52, 380).
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